Grundstücke und ihre rechtliche Auslegung
Das Grundstückseigentum ist für die verschiedensten Nutzungszwecke immer noch so beliebt wie eh und je. Doch was versteht man darunter eigentlich?
Der Begriff des Grundstückes findet in der Deutschen „Beamtensprache“ keine Anwendung und wird deshalb nach dem Sachrecht des BGB als räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der zu einer Liegenschaft gehört und im Grundbuch auf einem gesonderten Datenblatt mit einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis aufgeführt wird, definiert. Seine Größe wird durch eine amtliche Vermessung bestimmt und festgelegt.
Speziell als Baugrundstück bezeichnet man dabei ein Grundstück, das bereits mit einem oder mehreren Gebäuden bebaut ist oder in Zukunft bebaut werden soll. Es kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Dabei bildet das Flurstück die kleinste Einheit mit Liegenschaftscharakter. Zudem kann ein Grundstück auch aus einem Hauptgrundstück und einem Nebengrundstück bestehen.
Trotzdem bildet es eine Einheit, sowohl in sachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht und hat in der Regel nur einen Eigentümer.
Der Wert des jeweiligen Grundstückes hängt natürlich maßgeblich von seiner Lage und seiner Nutzbarkeit ab, keine Frage. Dabei haben Grundstücke Dortmund in zentraler Lage mit einer guten Infrastruktur eindeutige Vorteile, was einen maßgeblichen Grund für einen hohen Geldwert darstellt.
Der Quadratmeterpreis eines Baugrundstückes ist aber auch von seinem Zuschnitt und seiner Tiefe abhängig. Als „Tiefe“ bezeichnet man hier die von der Straße ausgehende, rückwärtige Länge eines Grundstückes.
Übergroße Tiefen haben einen dementsprechend geringeren Wert zur Folge.